
Alle reden darüber, jeder hat eine Meinung - was liest man in der Presse über Schönheitschirurgie?
"Schnief"
Diesen Beitrag fanden wir in der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG online:
Model zieht nach Nasen-OP vor Gericht
10.11.2011, 16:49 Von Ekkehard Müller-Jentsch
Ein Model wollte sich von einem Münchner Arzt das Riechorgan verkleinern lassen. Doch mit dem Ergebnis ist die attraktive Frau nicht zufrieden und zieht vor Gericht. Dieses hat nun geurteilt: Es gibt keine Wunsch-Nase auf Bestellung.
"Der Mensch ist kein Auto - man kann nicht beliebig reparieren." So brachte ein Richter des Arztsenats am Oberlandesgericht München am Donnerstagnachmittag auf den Punkt, was dem Model Tamara A. buchstäblich die Tränen in die Augen trieb. Es gibt keine Wunsch-Nase auf Bestellung.
Die attraktive junge Frau hatte sich von einem Münchner Facharzt für Hals-Nase-Ohren- und plastische Chirurgie das Riechorgan verkleinern lassen wollen. "Doch jetzt ist die Nase breiter als vorher", beklagte sie in der Verhandlung.
Es war für das Model schon die dritte Nasen-OP bei unterschiedlichen Ärzten. Dem 1. Senat wurden Computer-Simulationen vorgelegt, wie - laut Vorbesprechung - das Korrekturergebnis ausfallen sollte. Der Gutachter erklärte dem Gericht jedoch: "Die Dynamik der Nasenentwicklung nach so einem Eingriff ist unsteuerbar." Nasen-Operationen seien die schwierigsten und unvorhersehbarsten Eingriffe im Gesicht. Er könne in dem, was der Münchner Operateur getan habe, "nichts Fehlerhaftes erkennen".
Zuvor hatte der beklagte Arzt versichert, dass er seiner Patientin abgeraten habe, die Nase kleiner machen zu lassen, als in der Simulation dargestellt: "Die Nase und das prominente Kinn müssen in der richtigen Relation zueinander stehen. "Mit einem Blick auf seine frühere Patientin meinte er: "Sie hat ein ideales Profil - sie soll ja nicht aussehen, wie Michael Jackson."
Bereits in erster Instanz hatte das Landgericht München I die Klage von Tamara A. abgewiesen: "Die Behandlung erfolgte weitgehend fehlerfrei." Die Frau hatte dagegen von dem Arzt wenigstens 8000 Euro Schmerzensgeld und mehr als 65.000 Euro Schadensersatz verlangt. Nun, in der Berufungsverhandlung, bestätigte der Gutachter, dass der Münchner Arzt eine angemessene Operationsmethode gewählt habe.
Den Nasenknochen mehrfach zu brechen sei mit einem erheblich höheren Risiko verbunden. "Ihre Nase ist doch gar nicht so schlecht", wunderte sich auch die Vorsitzende Richterin. Der Senat ermunterte das Model, die Berufung zurückzunehmen. Doch, den Tränen nahe, lehnte Tamara A. ab. Sie kann sich das allerdings noch bis Anfang Dezember überlegen.
Sollte sie bei ihrer Entscheidung bleiben, wird das Gericht am 19. Januar ein Urteil verkünden. "Der Senat sieht zur Zeit keinen Behandlungsfehler", deutete das Gericht an, wie die Entscheidung ausfallen dürfte.
Diesen Artikel fanden wir im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT.
Wir zitieren:
Die Schönheitschirurgie ist ein boomender Markt – und ein Grenzbereich. Wenn Ärzte ohne medizinische Indikation operieren, treten sie nicht mehr als „Heiler“ auf, sondern als „Wunscherfüller“. Das verändert das Arztbild.
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Genaue Zahlen zu ästhetischen Eingriffen gibt es nicht. Die Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschlands (GÄCD) schätzt die Zahl der allein durch ihre 450 Mitglieder vorgenommenen Eingriffe für 2009 auf circa 400 000, inklusive Faltenbehandlungen, wie eine Sprecherin mitteilte. Auch lässt sich nur vermuten, wie viele Ärzte ästhetisch-kosmetisch tätig sind: Mehr als 2 000 waren es einem Gutachten zufolge, das das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) in Auftrag gegeben hatte (2). Die Zahl bezieht sich auf das Jahr 2006.
Nach Umfragen der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-plastische Chirurgie (DGÄPC) aus den Jahren 2004 und 2010 werden etwa 80 Prozent der Schönheitsoperationen in Deutschland an Frauen vorgenommen, die meisten sind unter 41 Jahren.
Auf Platz eins stehen demnach Eingriffe an der Brust (Augmentation, Reduktion), gefolgt von Liposuktion, Lidstraffung, Bauchdeckenstraffung und Nasenkorrekturen (3).
Hinzu kommen Faltenbehandlungen mit Botoxinjektionen und Unterspritzungen mit „Fillern“ wie Hyaluron-, Polymilchsäure oder Alginaten. Die Tendenz bei diesen Behandlungen ist steigend, vor allem bei Männern. Ungefähr ein Drittel der Nachfrager ist höchstens 30 Jahre alt (Grafik).
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Ein dramatischer Zwischenfall ereignete sich im Januar dieses Jahres. Eine 23-jährige Frau aus Hamburg starb an den Komplikationen der fünften Brustvergrößerung. Ihr Busen sollte mit Hilfe von Implantaten auf ein Volumen von circa 800 Millilitern vergrößert werden – pro Seite. Solch extreme Brustaugmentationen werden von den meisten plastisch-ästhetischen Chirurgen abgelehnt. Nicht nur, weil sie zu einem unnatürlichen Erscheinungsbild führen, sondern auch, weil sie die Haut und – wegen der anomalen Gewichtsverteilung – den Rücken belasten. „Völlig unverantwortlich“, nennt Prof. Dr. med. Peter Vogt (Hannover), Präsident der DGPRÄC, das Verhalten der Ärzte.
Bei Frauen mit Kochsalz- oder Silikonimplantanten in der Brust haben Mediziner aus den USA kürzlich ein sehr geringes, aber statistisch signifikant erhöhtes Risiko für eine seltene Form von Lymphdrüsenkrebs gefunden, das großzellige anaplastische T-Zell-Lymphom (ALCL). „Man muss bei entsprechendem Therapiewunsch nun auf dieses Risiko hinweisen, auch wenn es minimal ist“, sagt Gensior. Bei periprothetischen Late-onset-Serombildungen, unklaren Schwellungen oder Kapselfibrosen gelte es, entsprechend den Empfehlungen aus den USA an die Diagnose eines ALCL zu denken.
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